Kundenservice
Wie funktioniert das Bewertungssystem?
Um die Qualität des Essens und die Lieferung der bei uns angeschlossenen Lieferdienste zu beurteilen, pflegen wir ein Bewertungssystem. Bei jedem Lieferdienst, welcher mehr als 3 Kundenbewertungen besitzt, sind diese auf EssenService.at einsehbar. Zudem erhält man eine Übersicht in Sternen, die den Gesamteindruck, den unsere Kunden über den Lieferdienst haben, widerspiegeln.
Innerhalb von zwei Stunden, nachdem Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben, empfangen Sie von EssenService.at eine Bewertungsmail. Über einen Link in der E-Mail können Sie Ihre persönliche Bewertung über die Lieferung und die Qualität des Essens abgeben. Auf diese Weise können Sie auch andere Kunden wissen lassen, wie zufrieden Sie mit dem Lieferdienst gewesen sind.
Wer ist für die Qualität des Essens verantwortlich?
EssenService.at ist nur Vermittler und fungiert als Instanz zwischen Ihrer Bestellung und dem Lieferdienst. EssenService.at schickt lediglich Ihre Onlinebestellung zu dem von ihnen ausgewählten Lieferdienst. Das bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf die Qualität und den Service der Lieferung haben. Falls Sie unzufrieden mit Ihrer Bestellung sein sollten, können Sie Kontakt zum Lieferdienst aufnehmen. Die Telefonnummer des Lieferdienstes finden Sie in der Bestätigungsmail. Sie können auch Kontakt zu unserem Kundenservice aufnehmen. Wir werden dann Ihre Beschwerde an den Lieferdienst weiterleiten und ihn bitten, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Der Lieferdienst hat meine Bestellung nicht empfangen
Sie haben bei einem Lieferdienst eine Bestellung getätigt und der Lieferdienst sagt, er habe Ihre Bestellung über EssenService.at nicht empfangen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem Kundenservice auf. Wir werden für Sie überprüfen, ob die Bestellung ( E-Mail) weitergeleitet und bestätigt wurde. Das Weiterleiten einer Bestellung kann, abhängig von der Verbindung des Restaurants, bis zu 15 Minuten dauern.
EU-Allergene
Liste der 14 „EU-Allergene“
A | Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose ( 1 ); b) Maltodextrine auf Weizenbasis ( 1 ); c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis; d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; |
B | Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse; |
C | Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse; |
D | Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird; b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird; |
E | Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse; |
F | Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett ( 1 ); b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches Dalpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen; c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen; d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen; |
G | Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; b) Lactit; |
H | Schalenfrüchte, namentlich Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; |
L | Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse; |
M | Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse; |
N | Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse; |
O | Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2 , die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind; |
P | Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse; |
R | Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse. |
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